Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden. Es werden die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner schriftlich festgelegt.

Um rechtlich wirksam zu werden, muss der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden. Falls der Auszubildende unter 18 Jahren ist, muss der gesetzliche Vertreter (meist die Eltern) unterschreiben. Bei der zuständigen Kammer wird der Vertrag in Kopie hinterlegt.

Was regelt der Vertrag genau?

Im Ausbildungsvertrag sind die Eckdaten bzw. Bestimmungen festgehalten, die für die gesamte Ausbildung gelten. Das sind unter anderen die folgenden Punkte:

  • Ausbildungsberuf
  • Ausbildungsdauer und Probezeit
  • Ausbildungsort/ ergänzende Ausbildungsorte
  • Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Ausbildungszeit und Urlaub

Zudem sind in dem Ausbildungsvertrag die Pflichten des Ausbildenden sowie des Auszubildenden beschrieben. Diese sehen wie folgt aus:

Pflichten des Ausbildenden

  • Er hat für das Erreichen des Ausbildungsziels zu sorgen
  • Dem Auszubildenden Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen
  • Dem Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule freizustellen sowie anzuhalten
  • Die Berichtsheftführung des Auszubildenden während der Ausbildungszeit zu ermöglichen und zu kontrollieren
  • Dem Auszubildenden nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten zu übertragen und ihn charakterlich zu fördern, sowie vor sittlich und körperlicher Gefährdung zu schützen